Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Production 23
I. Vertragsgegenstand
Die AUFTRAGGEBER beauftragen den PRODUZENTEN mit der Herstellung der nachfolgend näher bezeichneten Produktion (nachfolgend „Produktion“ genannt).
II. Herstellung der Produktion
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Der PRODUZENT stellt die gesamte Produktion entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages her. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen (z. B. Belichtung, Bildkomposition, Nachbearbeitung, Farbkorrektur) liegt beim PRODUZENTEN.
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Der PRODUZENT ist berechtigt, sich Dritter als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
III. Rechteübertragung
1. Keine automatische Übertragung von Bildrechten
Die AUFTRAGGEBER erwerben keine Bildrechte an der Produktion, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Angebot und Rechnung schriftlich vereinbart. Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Bildrechte vollständig beim PRODUZENTEN.
2. Bedingte Rechteübertragung bei vollständiger Zahlung
Sofern die Übertragung der Bildrechte ausdrücklich vereinbart wurde, gilt folgende Regelung:
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Die Rechteübertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung.
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Bis zur 100 %igen Bezahlung bleibt der PRODUZENT alleiniger Rechteinhaber der Produktion.
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Eine Nutzung der Produktion durch den AUFTRAGGEBER vor vollständiger Zahlung ist untersagt.
3. Umfang der Rechteübertragung
Wurde eine Rechteübertragung vereinbart und die vollständige Zahlung geleistet, gilt folgendes:
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Die AUFTRAGGEBER erhalten eine einfache, nicht exklusive Nutzungslizenz, die zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist.
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Der genaue Nutzungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
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Weitergehende Nutzungen, insbesondere eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung durch Dritte, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des PRODUZENTEN.
4. Einschränkungen und Nutzung durch den PRODUZENTEN
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Der PRODUZENT behält sich das uneingeschränkte Nutzungsrecht für Eigenwerbung vor, insbesondere für die Veröffentlichung auf der Website oder Social-Media-Kanälen.
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Der PRODUZENT ist berechtigt, die AUFTRAGGEBER als Referenz zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Verpflichtung zur Urhebernennung
Die AUFTRAGGEBER sind verpflichtet, bei jeglicher Veröffentlichung der Produktion (online oder Print) den PRODUZENTEN als Urheber zu nennen und dessen Website oder Social-Media-Profil zu verlinken, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
IV. Pflichten der Vertragsparteien
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Der PRODUZENT stellt das erforderliche Equipment bereit.
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Die AUFTRAGGEBER garantieren, dass alle für die Produktion erforderlichen Rechte anwesender Personen, Locations oder sonstiger Dritter vorliegen und stellen den PRODUZENTEN von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
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Die AUFTRAGGEBER sind verpflichtet, zum vereinbarten Produktionstermin pünktlich zu erscheinen.
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Stornierungen:
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Bei einer Absage bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung sind fällig.
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Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem Produktionstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung, es sei denn, ein Ersatztermin wird einvernehmlich vereinbart.
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Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gehört die Nachbearbeitung des Rohmaterials zur Leistung des PRODUZENTEN.
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Die finale Fassung der Produktion wird nach Fertigstellung zum digitalen Download bereitgestellt. Unbearbeitetes Rohmaterial ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und wird nicht herausgegeben.
V. Vergütung
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Die vereinbarte Vergütung ist ein Gesamtfestpreis und umfasst alle vereinbarten Leistungen sowie ggf. die Rechteübertragung gemäß Ziffer III.
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Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:
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30 % Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung
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70 % nach Abschluss der Produktion (Ende der Dreharbeiten/Bildaufnahme)
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Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
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Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
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Ist die Leistungserbringung durch den PRODUZENTEN aus einem durch den AUFTRAGGEBER verschuldeten Grund nicht möglich, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
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Aufrechnungsrechte der AUFTRAGGEBER bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen.
VI. Musiknutzung
Der PRODUZENT verwendet lizenzierte Musik, die für den jeweiligen Einsatzzweck zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung der Musik bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des PRODUZENTEN.
VII. Haftung
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Der PRODUZENT haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
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Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der PRODUZENT nur, sofern diese eine wesentliche Vertragspflicht betreffen.
VIII. Datenschutz & Geheimhaltung
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Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, auch nach Beendigung des Vertrags.
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Der PRODUZENT ist nicht verpflichtet, Rohmaterial länger als 12 Monate zu speichern.
IX. Verzug
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Ist der AUFTRAGGEBER mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der PRODUZENT das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Zahlung einzustellen.
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Bei Verzug mit einer vereinbarten Ratenzahlung kann der PRODUZENT den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz geltend machen.
X. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
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Der Gerichtsstand ist der Sitz des PRODUZENTEN.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
XI. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der AUFTRAGGEBER hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.
Der Widerruf ist schriftlich an folgende
Adresse zu richten:
Production 23
Hebelstraße 6, 85435 Erding
info@production-23.com
Folgen des Widerrufs
Wurde die Leistung bereits begonnen, hat der AUFTRAGGEBER einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen.